Die Feuerwehrkommission...
...ist beratendes Organ für den Gemeinderat und Bindeglied zur Behörde für alle die Feuerwehr und das Löschwesen betreffenden Fragen. Sie ist mit Befugnissen entsprechend dem Feuerwehrreglement vom 3. März 1997 ausgestattet. Die Kommission ist vom Gemeinderat gewählt auf eine Amtsperiode (derzeit 2021 - 2024). Ihr obliegen u.a. folgende Aufgaben:
Aufgebot, Rekrutierung, Einteilung, Versetzung und Entlassung von Dienstpflichtigen, Wahlvorschläge für Chargierte zuhanden des Gemeinderates, Verabschiedung des jährlichen Feuerwehrbudgets, Erarbeitung des Übungsplanes, Beschaffung der bewilligten Geräte und Ausrüstungsgegenstände, Aussprechen von Verweisen, Bussen- und Strafanträge an den Gemeinderat und Festlegen von zu verrechnenden Einsatzkosten. Die Feuerwehrkommission hat die Kompetenz, im Rahmen des Voranschlages Reparaturen und Neuanschaffungen zu beschliessen.
Der Feuerwehrkommission gehören an: